Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftb · Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftballons
§ 1 Gasförmige Füllstoffe für Spielzeugluftb
Zur Füllung von Spielzeugluftballons dürfen ausschließlich nachstehend bezeichnete gasförmige Stoffe verwendet werden:
1. Luft;
2. Stickstoff;
3. Kohlendioxid;
4. Helium;
5. Gemische der unter Z 1 bis 4 angeführten Gase.