§ 1 Vertrag zwischen Österreich und Spanien Artikel 1
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung entwickeln und fördern.
Die Vertragsstaaten werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung entwickeln und fördern.