WBFG · Wasserbautenförderungsgesetz 1985
§ 36 WBFGGeschlechtsneutrale Bezeichnungen
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2013-06-19
WBFG · Wasserbautenförderungsgesetz 1985
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.