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Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im · Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau

§ 0 Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im

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Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.

Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau

StF: BGBl. Nr. 17/1991 (NR: GP XVII RV 548 AB 657 S. 67. BR: AB 3526 S. 504. )

*Deutschland/BRD 17/1991 *EWG 17/1991

Die Vertragsparteien

von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft, insbesondere des Gewässerschutzes und der Abflußverhältnisse, zu vertiefen,

in dem Bestreben, die wasserwirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien angemessen zu berücksichtigen,

in dem Bemühen, die Güte der gemeinsamen Grenzgewässer der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Einzugsgebiet der Donau möglichst zu verbessern,

sind wie folgt übereingekommen:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden am 14. Dezember 1990 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 1. März 1991 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Statut und Schlußprotokoll wird genehmigt.