Tiefgefrorene Lebensmittel · Tiefgefrorene Lebensmittel
§ 3 Tiefgefrorene LebensmittelGefriermittel
Es dürfen ausschließlich folgende Gefriermittel in unmittelbarem Kontakt mit den tiefgefrorenen Lebensmitteln verwendet werden:
–
Luft,
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Stickstoff,
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Kohlendioxid.