§ 18 HebGBerufsausübung
3. Abschnitt
Die Ausübung des Hebammenberufs kann freiberuflich und/oder im Dienstverhältnis erfolgen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2017-08-03
3. Abschnitt
Die Ausübung des Hebammenberufs kann freiberuflich und/oder im Dienstverhältnis erfolgen.