Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

GTG · Gentechnikgesetz

§ 27 GTGBehördliche Entscheidung über Arbeiten mit transgenen Tieren

II. ABSCHNITT römisch zwei. ABSCHNITT Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen

Van krachtOfficiële tekst

(1) Die Anmeldung oder Genehmigung nach dem Tierversuchsgesetz 2012 und den darauf beruhenden Verordnungen ersetzt im Rahmen ihres Geltungsumfanges die nach diesem Bundesgesetz erforderliche Anmeldung von Arbeiten mit transgenen Tieren.

(2) Die Durchführung des Tierversuches nach dem Tierversuchsgesetz 2012 ist zu untersagen, wenn bei Arbeiten mit GVO die Voraussetzungen der § 9 oder § 10 nicht vorliegen.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 2013-01-01