Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzti · Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten
§ 6 Arbeitsmedizinische Ausbildung von Ärzti
Die regelmäßige Teilnahme an den einzelnen Ausbildungsabschnitten ist von der Lehrgangsleitung aufzuzeichnen und den Lehrgangsteilnehmern schriftlich zu bestätigen.