§ 10 Übereinkommen über weiträumige grenzüberAnhänge
Artikel 10
Die Anhänge zu diesem Protokoll sind Bestandteil des Protokolls. Anhang 1 ist verbindlich, die Anhänge II, III und IV haben Empfehlungscharakter.
Artikel 10
Die Anhänge zu diesem Protokoll sind Bestandteil des Protokolls. Anhang 1 ist verbindlich, die Anhänge II, III und IV haben Empfehlungscharakter.