§ 3 EisBG§. 3. Paragraph 3,
I. Von der Anlegung der Eisenbahnbücher. römisch eins. Von der Anlegung der Eisenbahnbücher. 1. Allgemeine Bestimmungen.
Das Eisenbahnbuch besteht aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung.
I. Von der Anlegung der Eisenbahnbücher. römisch eins. Von der Anlegung der Eisenbahnbücher. 1. Allgemeine Bestimmungen.
Das Eisenbahnbuch besteht aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung.