Luftverkehrsabkommen (Schweiz) · Luftverkehrsabkommen (Schweiz)
§ 10 Luftverkehrsabkommen (Schweiz)Artikel 10.
Diese Vereinbarung wird gemäß Artikel 83 des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt hinterlegt werden.