Luftverkehrsabkommen (Dänemark) · Luftverkehrsabkommen (Dänemark)
§ 7 Luftverkehrsabkommen (Dänemark)Artikel VII Artikel römisch sieben
Dieses Abkommen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen werden bei der durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt errichteten Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert werden.