Luftverkehrsabkommen (Norwegen) · Luftverkehrsabkommen (Norwegen)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Norwegen)
(Übersetzung)
Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der norwegischen Regierung.
StF: BGBl. Nr. 112/1950
Die Regierungen von Österreich und Norwegen, von dem Wunsche geleitet, den zivilen Luftverkehr zwischen Österreich und Norwegen zu fördern, schließen hiemit das folgende Abkommen über den regelmäßigen Luftlinienverkehr zwischen ihren beiderseitigen Gebieten, der nachstehenden Bestimmungen unterliegen soll:
Das vorstehende Regierungsübereinkommen wurde durch Notenwechsel vom 13. Jänner 1950 gemäß seinem Artikel XI mit Wirksamkeit vom 15. Jänner 1950 in Kraft gesetzt.