§ 14 MEG5. Nacheichpflicht
Abschnitt A
Die eichpflichtigen Meßgeräte sind innerhalb bestimmter Fristen zur Nacheichung vorzulegen.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2017-06-20
Abschnitt A
Die eichpflichtigen Meßgeräte sind innerhalb bestimmter Fristen zur Nacheichung vorzulegen.