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Schifffahrt – Abkommen über die Benützun · Schifffahrt – Abkommen über die Benützung des Hafens von Triest (Italien)

§ 0 Schifffahrt – Abkommen über die Benützun

Van krachtOfficiële tekst

(Übersetzung)

Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Benützung des Hafens von Triest

StF: BGBl. Nr. 19/1956 idF BGBl. Nr. 23/1956 (DFB)

Die ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG und die REGIERUNG DER REPUBLIK ITALIEN sind, von dem Wunsche beseelt, den österreichischen Verkehr über den Hafen von Triest zu erleichtern und auszubauen, über nachfolgende Bestimmungen übereingekommen:

Das Abkommen wurde gemäß seinem Artikel 15 durch Notenwechsel zwischen der italienischen Botschaft in Wien und dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, vom 21. Dezember 1955, mit 1. Jänner 1956 in Kraft gesetzt.