Luftverkehrsabkommen (Spanien) · Luftverkehrsabkommen (Spanien)
§ 10 Luftverkehrsabkommen (Spanien)Artikel 10. Auswirkung multilateraler Abkommen.
Das vorliegende Abkommen und seine Anhänge sollen abgeändert werden, soweit dies zur Anpassung an ein für beide Vertragschließenden Teile verbindliches multilaterales Übereinkommen erforderlich ist.