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Luftverkehrsabkommen (Tschechische R) · Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)

§ 20 Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)Inkrafttreten

Artikel 20

Van krachtOfficiële tekst

Das vorliegende Abkommen tritt in Kraft, sobald sich die Vertragschließenden Teile durch Notenwechsel mitgeteilt haben, daß das Abkommen entsprechend ihren innerstaatlichen Bestimmungen genehmigt wurde.

Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen am 1. März 1962 zu Prag in doppelter Ausfertigung in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Wijzigingsgeschiedenis
  • In Kraft seit 1993-01-01