§ 0 Übereinkommen zwischen Österreich und de
das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße
StF: BGBl. Nr. 280/1968
haben, von dem Wunsche geleitet, den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße zwischen Österreich und der Türkei zu erleichtern, durch ihre Bevollmächtigten folgendes vereinbart:
Das vorliegende Übereinkommen ist nach Durchführung des in seinem Artikel 2 Absatz 1 vorgesehenen Notenaustausches am 1. Juni 1968 in Kraft getreten.