§ 32b VermG
ABSCHNITT III ABSCHNITT römisch drei Neuanlegung des Grenzkatasters
Abschreibungen von Trennstücken eines im Grenzkataster einverleibten Grundstückes und Zuschreibungen zu Grundstücken des Grundsteuerkatasters sind in den Fällen des § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes sowie bei Trennstücken, deren Fläche 50 m 2 nicht übersteigt, zulässig.