Übereinkommen über die gegenseitige Aner · Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen § 5 Übereinkommen über die gegenseitige AnerArtikel V Artikel römisch fünf Van krachtOfficiële tekst Dieses Übereinkommen liegt ab 1. Juli 1969 zur Unterzeichnung auf. ← Vorige · § 4 Inhoud § 6 · Volgende →