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Luftverkehrsabkommen (Türkei) · Luftverkehrsabkommen (Türkei)

§ 17 Luftverkehrsabkommen (Türkei)Inkrafttreten

ARTIKEL 17

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Abkommen und sein Anhang treten nach Erfüllung der verfassungsmäßigen Erfordernisse durch jeden Vertragschließenden Teil am Tage des diplomatischen Notenwechsels in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu gehörig ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, am 31. Oktober 1967 in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache.