Schiffahrt auf dem Bodensee · Schiffahrt auf dem Bodensee
§ 25 Schiffahrt auf dem BodenseeArtikel 25
ABSCHNITT VI ABSCHNITT römisch sechs Schlußbestimmungen
Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Österreichischen Bundesregierung hinterlegt werden.