Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz) · Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)
§ 1 Schiffahrt auf dem Alten Rhein (Schweiz)Artikel 1
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Allgemeine Bestimmungen
Dieser Vertrag regelt die Schiffahrt auf dem Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau.