§ 0 Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHES VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN GEBIETEN
StF: BGBl. Nr. 10/1978
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland;
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *);
vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien zwischen dem österreichischen Gebiet und dem Gebiet des Vereinigten Königreiches zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
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*) BGBl. Nr. 97/1949 i.d.F. 177/1976
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 am 17. Dezember 1977 in Kraft getreten.