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SeeSchFVO · Seeschifffahrts-Verordnung

§ 193 SeeSchFVOGültigkeitsdauer

TEIL L Ärztliche Untersuchung

Van krachtOfficiële tekst

Die Gültigkeitsdauer des ärztlichen Zeugnisses beträgt höchstens fünf Jahre, für Minderjährige höchstens ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt der Ausstellung. Läuft die Gültigkeitsdauer eines Zeugnisses während einer Reise ab, so bleibt es bis zu deren Ende in Kraft.