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Luftverkehrsabkommen (Indien) · Luftverkehrsabkommen (Indien)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Indien)

Van krachtOfficiële tekst

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON INDIEN ÜBER LUFTVERKEHR

StF: BGBl. Nr. 554/1989

BGBl. III Nr. 103/1999

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Indien, in der Folge die „Vertragsparteien“ genannt,

ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *) (in der Folge die „Konvention“ genannt),

UND VOM Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines Fluglinienverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten abzuschließen,

HABEN folgendes vereinbart:

______________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949

Der Notenwechsel gemäß Art. 20 Abs. 2 erfolgte am 26. Oktober 1989; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 20 Abs. 2 mit 1. Dezember 1989 in Kraft.