Luftverkehrsabkommen (Japan) · Luftverkehrsabkommen (Japan)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Japan)
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND JAPAN ÜBER DEN LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 350/1989
BGBl. Nr. 452/1993
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Japan,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Haben folgendes vereinbart:
Der diplomatische Notenwechsel gemäß Art. 20 erfolgte am 3. Juli 1989; das Abkommen ist gemäß Art. 20 mit demselben Tag in Kraft getreten.