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Luftverkehrsabkommen (Irland) · Luftverkehrsabkommen (Irland)

§ 21 Luftverkehrsabkommen (Irland)Inkrafttreten

Artikel 21

Van krachtOfficiële tekst

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

GESCHEHEN in Wien am 7. Juni 1991 in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.