Luftverkehrsabkommen (Iran) · Luftverkehrsabkommen (Iran)
§ 17 Luftverkehrsabkommen (Iran)Registrierung
Artikel 17
Dieses Abkommen und jede Abänderung hiezu ist bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registrieren zu lassen.
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Artikel 17
Dieses Abkommen und jede Abänderung hiezu ist bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registrieren zu lassen.