Luftverkehrsabkommen (Lettland) · Luftverkehrsabkommen (Lettland)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Lettland)
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK LETTLAND
StF: BGBl. Nr. 581/1992
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland,
In der Folge in diesem Abkommen die Vertragsparteien genannt, ALS Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
VOM WUNSCHE geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
HABEN folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949
Der Notenwechsel gemäß Art. 19 des Abkommens erfolgte am 17. bzw. 29. Juli 1992; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. September 1992 in Kraft.