Luftverkehrsabkommen (Brasilien) · Luftverkehrsabkommen (Brasilien)
§ 19 Luftverkehrsabkommen (Brasilien)Registrierung bei der ICAO
Artikel 19
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und, falls es die andere Vertragspartei für notwendig erachtet, beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.