Luftverkehrsabkommen (Ukraine) · Luftverkehrsabkommen (Ukraine)
§ 18 Luftverkehrsabkommen (Ukraine)Registrierung
Artikel 18
Dieses Abkommen und jede Änderung davon sind bei dem Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation und, falls es gewünscht wird, dem Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren.