§ 0 Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes an der A 4 Ost Autobahn im Bereich der Gemeinde Nickelsdorf
StF: BGBl. Nr. 96/1996
Auf Grund der §§ 4 Abs. 1 und 27 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 unter Berücksichtigung der Bestimmungen der §§ 30 ff. des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, BGBl. Nr. 697/1993 , wird verordnet:
Verwijst naar
- Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes Art. 30
- Fahrverbindungen im Zuge eines Betriebes Art. 4