§ 5 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über dArtikel 5
Art. 15 des Übereinkommens erhält folgende Fassung:
„Amtssprachen der Kommission sind Deutsch, Französisch und Russisch.“
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- Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über d Art. 15
Art. 15 des Übereinkommens erhält folgende Fassung:
„Amtssprachen der Kommission sind Deutsch, Französisch und Russisch.“