Einbeziehungsverordnung 1999 · Einbeziehungsverordnung 1999
§ 3 Einbeziehungsverordnung 1999
Bringen die im § 1 genannten Personen bis 30. Juni 2000 einen Antrag auf Zuerkennung des Pflegegeldes ein, ist dieses ab Vorliegen der Voraussetzungen – frühestens ab 1. Jänner 2000 – zu leisten.