§ 5 Vorrechte und Befreiungen der Europäisch
Änderungen
Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung (vgl. Art. 6).
Jede Änderung dieser Bestimmungen erfordert die Zustimmung beider Parteien.
Änderungen
Die Vereinbarung findet mit 1. Jänner 1995 Anwendung (vgl. Art. 6).
Jede Änderung dieser Bestimmungen erfordert die Zustimmung beider Parteien.