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Vereinbarung zwischen Österreich und Lit · Vereinbarung zwischen Österreich und Litauen über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern

§ 1 Vereinbarung zwischen Österreich und LitArtikel 1

TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH

Van krachtOfficiële tekst

1. Diese Vereinbarung findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr und Transitverkehr) zwischen Österreich und Litauen.

2. Die Vereinbarung bezieht sich

aus der Sicht der Verkehrsträger: auf den grenzüberschreitenden

–

Kombinierten Verkehr Schiene/Straße,

–

Verkehr mit Lastfahrzeugen auf der Straße, wie diese im Artikel 2 Z 2 definiert sind,

aus der Sicht der Verkehrsarten: auf den grenzüberschreitenden

–

gewerbsmäßigen Verkehr, einschließlich des Verkehrs mit leeren Lastfahrzeugen,

–

Werkverkehr, einschließlich des Werkverkehrs mit leeren Lastfahrzeugen

sowie auf den Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr in einem der beiden Vertragsstaaten.

3. Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich bleibt den nationalen Regelungen vorbehalten und wird von dieser Vereinbarung nicht berührt.