§ 6 Grenzüberschreitende Beförderung von GütAusbau von Eisenbahnverbindungen
Artikel 6
1. Die Vertragsparteien stimmen überein, dem AGTC, dem TER-Projekt, dem AGC sowie den Projekten im Rahmen der Zentraleuropäischen Verkehrsministerkonferenz Aufmerksamkeit zuzuwenden.
2. Insbesondere soll dem Ausbau der Eisenbahninfrastrukturen zwischen Österreich und Mazedonien Bedeutung beigemessen werden.