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Vorschaltgeräte-Energieeffizienzverordnu · Vorschaltgeräte-Energieeffizienzverordnung

§ 2 Vorschaltgeräte-EnergieeffizienzverordnuGeltungsbereich

Van krachtOfficiële tekst

(1) Diese Verordnung gilt für netzbetriebene Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen gemäß der Definition in Abschnitt 3.4 der Österreichischen Bestimmung für die Elektrotechnik ÖVE EN 50294:1998-11 ( Anhang VI ), die entweder als Einzelkomponenten oder in Leuchten eingebaut in Verkehr gebracht werden.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für folgende Typen von Vorschaltgeräten:

1. In Lampen integrierte Vorschaltgeräte;

2. Vorschaltgeräte, die speziell für Leuchten zum Einbau in Möbel ausgelegt sind und einen nicht austauschbaren Teil der Leuchte bilden, der nicht getrennt von der Leuchte geprüft werden kann;

3. Vorschaltgeräte, die entweder in Form von Einzelkomponenten oder in Leuchten eingebaut aus dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgeführt werden sollen.