BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 65b BB-PGBefristeter Entfall der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen zu vorzeitigen Ruhestandsversetzungen
Abschnitt XI Abschnitt römisch elf Schlussbestimmungen
Das in § 2 Abs. 4 vorgesehene Erfordernis der Zustimmung des Bundesministers für Finanzen entfällt für einen Zeitraum von drei Jahren. Dieser Zeitraum beginnt am Tag des Inkrafttretens der in § 52 Abs. 2a des Bundesbahngesetzes, BGBl. Nr. 825/1992 , vorgesehenen Verordnung.