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Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan) · Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Kirgisistan)

Van krachtOfficiële tekst

(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER KIRGISISCHEN REPUBLIK

StF: BGBl. III Nr. 263/2001

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kirgisischen Republik

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 19 des Abkommens wurden am 16. Oktober 1998 bzw. 11. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 19 mit 1. November 2001 in Kraft.