Kulturelle Zusammenarbeit (China) · Kulturelle Zusammenarbeit (China)
§ 3 Kulturelle Zusammenarbeit (China)
Artikel 3
Die Vertragsparteien unterstützen den Austausch und die Zusammenarbeit der Künstler und künstlerischen Einrichtungen beider Länder in den Bereichen Literatur, Theater, Musik, Tanz, Verlagswesen, Fotografie und in anderen Bereichen.