Abkommen über Geld und sonstiges Vermöge · Abkommen über Geld und sonstiges Vermögen (Vereinigtes Königreich) § 10 Abkommen über Geld und sonstiges VermögeArtikel 10. Artikel 9. Van krachtOfficiële tekst Das vorliegende Abkommen erstreckt sich auch auf die Kanalinseln und die Insel Man. ← Vorige · § 9 Inhoud § 11 · Volgende →