MAG 2002 · Militärauszeichnungsgesetz 2002
§ 8a MAG 2002
2a. Abschnitt Militär-Anerkennungsmedaille
(1) Die Militär-Anerkennungsmedaille kann Personen verliehen werden, die besondere Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet für die militärische Landesverteidigung erbracht haben.
(2) Eine mehrfache Verleihung der Militär-Anerkennungsmedaille ist zulässig.