Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung · Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung

§ 8 Fitnessbetreuung-Ausbildungsordnung

Van krachtOfficiële tekst

Angewandte Mathematik

§ 8. (1) Die Prüfung hat die Durchführung je einer Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

1. Kalkulation einer betrieblichen Leistung,

2. Kassenabrechnung.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Tabellen und Richtlinien ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 30 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 40 Minuten zu beenden.