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Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen · Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach

§ 3 Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen Geschwindigkeitsbeschränkung

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Auf folgenden Flussabschnitten darf eine Geschwindigkeit von 15 km/h gegenüber dem Ufer nicht überschritten werden:

1. Auf der österreichischen Seite der gesamten Grenzstrecke des Inn in Oberösterreich,

2. auf der österreichischen Seite der gesamten Grenzstrecke der Salzach zwischen Fluss-km 0 (Einmündung in den Inn) und Fluss-km 59,300 (Einmündung der Saalach),

3. auf der österreichischen Seite der gesamten Grenzstrecke der Saalach zwischen Fluss-km 0 (Einmündung in die Salzach) und Fluss-km 11,800 (Staatsgrenze bei Käferheim/Schwarzbach).