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Weltgesundheitsorganisation – Satzung – · Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 3. Abkommen

§ 0 Weltgesundheitsorganisation – Satzung –

Van krachtOfficiële tekst

3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde.

StF: BGBl. Nr. 96/1949

Vertragsparteien siehe Stammvertrag

Die auf der Internationalen Gesundheitskonferenz, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zum 19. Juni 1946 nach New York einberufen worden war, vertretenen Regierungen

sind übereingekommen, daß eine internationale Organisation unter dem Namen Welt-Gesundheitsorganisation errichtet wird,

haben sich auf eine Satzung für die Welt-Gesundheitsorganisation geeinigt,

haben beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten der Satzung und der Errichtung der Welt-Gesundheitsorganisation eine Interims-Kommission, wie sie in der Satzung vorgesehen ist, errichtet werden soll und

sind daher übereingekommen wie folgt: