Weltgesundheitsorganisation – Satzung – · Weltgesundheitsorganisation – Satzung – 3. Abkommen
§ 0 Weltgesundheitsorganisation – Satzung –
3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juni bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde.
StF: BGBl. Nr. 96/1949
Vertragsparteien siehe Stammvertrag
Die auf der Internationalen Gesundheitskonferenz, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zum 19. Juni 1946 nach New York einberufen worden war, vertretenen Regierungen
sind übereingekommen, daß eine internationale Organisation unter dem Namen Welt-Gesundheitsorganisation errichtet wird,
haben sich auf eine Satzung für die Welt-Gesundheitsorganisation geeinigt,
haben beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten der Satzung und der Errichtung der Welt-Gesundheitsorganisation eine Interims-Kommission, wie sie in der Satzung vorgesehen ist, errichtet werden soll und
sind daher übereingekommen wie folgt: