Schutz von Pflanzenzüchtungen · Schutz von Pflanzenzüchtungen
§ 2 Schutz von Pflanzenzüchtungen
Grundlegende Verpflichtung der Vertragsparteien
Jede Vertragspartei erteilt und schützt Züchterrechte.
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Grundlegende Verpflichtung der Vertragsparteien
Jede Vertragspartei erteilt und schützt Züchterrechte.