§ 0 Pauschalbetrag als Ersatz für die Überpr
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit
StF: BGBl. II Nr. 113/2005
Auf Grund des § 140d des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 173/2004 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Inneres verordnet:
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- Pauschalbetrag als Ersatz für die Überpr Art. 140d