PatVG · Patientenverfügungs-Gesetz
§ 3 PatVGHöchstpersönliches Recht, Fähigkeit der Person
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Der Patient muss bei Errichtung einer Patientenverfügung entscheidungsfähig sein.
Wijzigingsgeschiedenis
- In Kraft seit 2018-07-01